Verkaufsstopps von Lenovo-Geräten zunächst ausgesetzt

Das Oberlandesgericht München hat Lenovo am 30. Oktober 2020 den Antrag auf Aussetzung der
Vollstreckbarkeit im Fall des Nokia H.264-Patents stattgegeben. Dies bedeutet, dass das Urteil, das den
Verkauf von Lenovo-Produkten mit H.264-Videokomprimierungstechnologie untersagt, nicht mehr
durchsetzbar ist. Diese Entscheidung gilt auch für die Dauer der Berufung von Lenovo gegen das
ursprüngliche Urteil.

Es kann also aktuell, jedenfalls bis zum Ende des aktuellen gerichtlichen Verfahrens, wieder bestellt werden und die bereits vor dem Verkaufsstopp bestellten Geräte dürfen wieder ausgeliefert werden.

Ob Geräte, die jetzt über den RV-Partner, Fa. Bechtle, bestellt werden, noch dieses Jahr geliefert werden können, hängt stark von der gewünschten Konfiguration ab.

Bitte fragen Sie vor einer Bestellung in jedem Fall erst den ungefähren Liefertermin bei der Fa. Bechtle an.