Ausnahme von den Vergaberichtlinien

Für den Fall, dass ein Domainname vergeben werden soll, welcher den allgemeinen Vergaberichtlinien inkl. der zusätzlichen Regelungen für Web- oder Maildomains nicht entspricht, sind folgende Schritte durchzuführen:

  1. Stellen Sie einen formlosen Antrag an einen der Ansprechpartner (Postmaster, Webteam, DNS-Admin) des jeweiligen Dienstes. Falls der Antrag über E-Mail erfolgt, muss diese von einer offiziellen E-Mailadresse der Universität erfolgen. Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
    • Der beantragte Domain- oder Internetname
    • Ein technischer Ansprechpartner
      (inkl. vollständiger Informationen zur schnellen digitalen Kontaktaufnahme)
    • Ein verantwortlicher, juristisch haftender Ansprechpartner
      (inkl. vollständiger Informationen zur schnellen digitalen Kontaktaufnahme)
    • eine gültige Kundennummer des RRZE über welche die Kosten für die Domain abgerechnet werden. Im Falle von Webdomains, die im Rahmen des RRZE-Webhosting betrieben werden, ist diese bereits bekannt und kann entfallen.
    • Eine Begründung, warum eine Domain mit .fau.de bzw. .uni-erlangen.de nicht verwendet werden kann.
  2. Der Antrag wird zunächst vom Ansprechpartner im RRZE darauf geprüft, ob alle oben genannten Inhalte vorhanden sind und ob der Antragsteller berechtigt ist, Dienstleistungen des RRZE in Anspruch zu nehmen. Falls Informationen fehlen werden diese nachgefordert.
  3. Sind alle Informationen vollständig, wird das RRZE eine gemeinsame Stellungnahme der drei beteiligten Gruppen (Webteam, Postmaster und DNS) erstellen.
  4. Der Antrag wird mit der Begründung des Antragstellers und der Stellungnahme des RRZE dem Controller der Universität zur Entscheidung vorgelegt.
  5. Das RRZE in Form des Ansprechpartners übermittelt den Antragsteller die Entscheidung. Wenn der Controller der Universität der Einrichtung des neuen Namens zustimmte, kann dieser eingerichtet werden. Hierzu veranlasst der jeweilige Ansprechpartner alle weiteren notwendigen Schritte.

Bitte beachten Sie:

Jeder Ausnahmeantrag muss über einen Ansprechpartner des jeweiligen Dienstes eingehen. Sollte ein anderer Weg gewählt werden, kann es zu einer zeitlichen Verzögerung oder sogar zu einer Nichtbearbeitung kommen.
Anträge, die unter Umgehung des RRZE direkt an den Controller oder die Hochschulleitung gestellt werden, werden von diesen an das RRZE zurück geleitet. Dabei ist mit einer zeitlichen Verzögerung zu rechnen.