Google Fonts: Datenschutz nicht vergessen!

Webseitenbetreiberinnen und -betreiber müssen beim Einbinden von dynamischen Webinhalten von US-Webdiensten, wie zum Beispiel Google Fonts, die Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer einholen. Das hat das Landgericht München in einem Urteil vom 20. Januar 2022 entschieden. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass auf einer Webseite, die mit Google Fonts arbeitet, keine Schrift gezeigt werden darf,…