Serverhousing

Das RRZE stellt seinen Kunden eine Systemumgebung zum Betrieb von kundeneigenen Serversystemen bereit. Nachdem der Einbau und die Installation im Serverraum erfolgt ist, wird das Serversystem durch Sie selbst betreut. Zusatzarbeiten, wie die Installation eines Grundsystems oder ähnliches können gegen Abrechnung auf Stundenbasis hinzugekauft werden.

Die benötigte Hardware wird vom Nutzer gestellt, das Rechenzentrum bietet auf Wunsch Beratung bzgl. Auswahl passender Hardware an. Zudem stellt das RRZE eine geeignete Housingumgebung zur Verfügung. Der Kunde ist für die software-seitige Wartung des Serversystems inklusive des Betriebssystems selbst verantwortlich.

Die Beschaffung der Server-Hardware erfolgt ausschließlich über existierende Rahmenverträge und muss den folgenden Anforderungen genügen:

  • Dell PowerEdge R4xx, R6xx (Intel) und R65xx,R75xx (AMD) inkl. iDRAC Datacenter with OpenManage Enterprise Advanced Lizenz
  • 19″ Rackmountable Hardware inkl. Schienen bzw. Rackmounting Kits
  • Einsatz anderer Hardware aus den Server-Rahmenverträgen bedarf der vorherigen Absprache und Zustimmung des RRZE

Unterbringung

  • von Server-Hardware bis zu einer Größe von 4 Höheneinheiten (HE)
  • in zugangsgeschütztem, klimatisiertem Serverraum
  • mit doppelter Stromzuführung, abgesichert durch redundante USV und durch Notstromaggregat (bei längeren Ausfällen des Stadtstroms)

Infrastruktur

  • redundante Anbindung an Netzwerk-Datacenter-Infrastruktur (LACP) mit 2×1 GBit oder 2×10 GBit (gegen einmaligen Anschlussaufschlag)
  • eine routebare IP-Adresse
    • Betrieb mit mehreren IP-Adressen nur beschränkt möglich (in jedem Fall vorige Rücksprache mit dem RRZE notwendig)
    • unterschiedliche Subnetze am Server (VLANs) sind nicht möglich
  • Zugang zur Management-Konsole (iDRAC) aus dem Netz der FAU oder über VPN (100MBit/s Port und 1 IP-Adresse inklusive)

Wartung und Reparaturen

  • Hardware:
    • das RRZE übernimmt die Abwicklung von Wartungs- und Reparaturaufträgen
    • Voraussetzung:
      • Benachrichtigung über Hardware-Defekte erfolgt über Nutzer/Kunden
      • Aktiver Hardware-Wartungsvertrag muss dem RRZE vorliegen