Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://chat.fau.de veröffentlichte Chatanwendung Matrix/Element der FAU.
Der Anbieter dieses Systems, das Regionales Rechenzentrum Erlangen (RRZE), ist bemüht, das Angebot im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen („Konformitätsstatus“)

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellungsdatum: 22. November 2022
Letzte Überprüfung: 23. November 2022

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  • Die Chatanwendung weist zu niedrige Kontrast auf, ist nur in ihren Grundzügen mittels Screenreader bedienbar.
  • Die Chatanwendung ist nicht immer mit der Tastatur bedienbar.

Begründung

  • Für die Nutzung des Matrix-Protokolls existieren mehrere verschiedene Client-Lösungen. Die hier verwendete Client-Lösung Element erfüllt die meisten Anforderungen an Zugänglichkeit und Nutzbarkeit. Dennoch sind einige Teile der Oberfläche nicht ausreichend barrierefrei. Leider kann die Client-Lösung nur in dem Stand eingesetzt werden, in der sie bereit gestellt wird. Eine eigenständige Behebung der Mängel der Barrierefreiheit durch das RRZE ist leider nicht möglich.

Alternative Zugangswege

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Wenden Sie sich hierzu bitte an die E-Mailadresse: matrix@fau.de .

Alternativ können Sie das Meldeformular der Barrierefreiheitsklärung dieses Webauftrits nutzen.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München