Bedingungen für die Nutzung von MATLAB-Lizenzen
MATLAB ist eine kommerzielle Software des US-amerikanischen Unternehmens MathWorks zur Lösung mathematischer Probleme und zur grafischen Darstellung der Ergebnisse. MATLAB ist vor allem für numerische Berechnungen mithilfe von Matrizen ausgelegt, woher sich auch der Name ableitet: MATrix LABoratory.
Die FAU und das Universitätsklinikum Erlangen haben einen MATLAB-Campusvertrag abgeschlossen. Damit können Studierende, Lehrende und Forschende der FAU und des Universitätsklinikums Erlangen MATLAB und die dazugehörigen Toolboxen unbegrenzt kostenlos nutzen.
Die Installation ist auf dienstlichen und privaten Rechnern erlaubt.
Für Studierende der FAU, die ein Start-up gründen wollen oder gegründet haben, stellt der Hersteller MathWorks die Software MATLAB und SIMULINK als Starthilfe zum erschwinglichen Preis zur Verfügung. Ob für Robotik, Medizintechnik, KI und Signalverarbeitung, Prototypenentwicklung und andere innovative Ideen – die Einsatzmöglichkeiten von MATLAB sind vielfältig.
MATLAB Campusvertrag
Laufzeit: Das Lizenzjahr beginnt am 01. April eines Jahres. Der Vertrag wird nach Bedarf jährlich erneuert.
Verfügbare Produkte:
- Campus Wide Suite (akademische Vollversion aller Produkte von MathWorks mit allen Toolboxen)
Mit Release R2023a sind zwei neue Produkte enthalten:
- C2000™ Microcontroller Blockset. Entwurf, Simulation und Implementierung von Anwendungen für C2000-Mikrocontroller von Texas Instruments
- MATLAB Test. Entwickeln, Verwalten, Analysieren und Testen von MATLAB-Anwendungen
- Online-Dienste: MATLAB Online, Simulink Online, MATLAB Drive, MATLAB Mobile, MATLAB Drive Connector und Cloud Center
- kompatibel mit Windows, Linux und MacOS, auch für mobile Geräte: Android, iOS
- weitere MATLAB Produkte
Produkt | Beschreibung |
MATLAB Grader | kann gemeinsam mit MathWorks unter initialer Beteiligung des RRZE in Lernplattformen integriert werden. Anfrage an software@fau.de. |
RoadRunner | wird auf Anfrage an software@fau.de freigeschaltet. |
MATLAB Web App Server | wird auf Anfrage an software@fau.de freigeschaltet. |
Polyspace | wird auf Anfrage an software@fau.de freigeschaltet. |
MATLAB Parallel Server | wird auf Anfrage nach individueller Beratung zur Verfügung gestellt. |
MATLAB Production Server | kann nach Einführung durch MathWorks und unter initialer Beteiligung des RRZE zur Verfügung gestellt werden. Anfrage an software@fau.de. |
Stand: 18.03.2022
Informationen für Beschäftigte und Studierende
MATLAB-Lizenz (Individual) - Persönliches Abo
- MATLAB Individual ist ein persönliches Abo und kann nur von einer (1) Person genutzt werden.
- Die Aktivierung muss jährlich erneuert werden.
- Für ortsfeste Rechner auf dem FAU-Campus, die von mehreren Anwendern genutzt werden, läuft der Betrieb der MATLAB-Lizenzserver weiter; siehe MATLAB (Concurrent).
Persönliches Abo für Matlab (Individual) beantragen
Die Registrierung erfolgt im MATLAB-Portal mit der E-Mail-Adresse @fau.de oder @uk-erlangen.de:
Einstiegshilfe
MATLAB-Lizenz (Concurrent) - Netzwerklizenz für CIP-Pools und Laborrechner
MATLAB kann weiterhin via Lizenzserver genutzt werden. Dies bietet sich an für
- ortsfeste Rechner am FAU-Campus und
- wenn das Gerät von mehr als einer Person genutzt werden soll.
Bisherige Nutzende sind automatisch auf den Lizenzservern freigeschaltet. Weitere Einrichtungen können auf Anfrage an software@fau.de freigeschaltet werden.
- license1 = Research = Mitarbeiterrechner
- license2 = Teaching = CIP-Pool/Studentenrechner
- Auf beiden Lizenzservern sind alle Toolboxen unlimitiert verfügbar.
Wenn die Nutzung von einer Person auf dem Gerät auch mobil oder im Homeoffice erfolgen soll empfiehlt sich MATLAB (Individual).
MATLAB-Online-Training-Material
- https://matlabacademy.mathworks.com
- Kostenlose MATLAB- und Simulink-Tutorials; interaktive Kurse, Anleitungen, Code-Beispiele und How-to-Videos
- Ressourcen für Lehrkräfte: Kurzanleitung für Lehrveranstaltungen mit MATLAB
PC-Arbeitsplätze der FAU, die über die automatische Softwareverteilung und Fernwartung des RRZE (WinSV für Windows-Geräte, Management von macOS/iOS-Geräten) versorgt werden, erhalten stets die neuesten on-premise Softwareprodukte.
MATLAB-Support / -Hilfe
MATLAB-Barrierefreiheit
Es gibt eine Stellungnahme von MathWorks, dass vor allem MATLAB® Online™ barriefrei gestaltet wird. Vereinzelt sind einige Funktionen der Anwendung nicht vollumfänglich barrierefrei. Konformität wird bestätigt zu WCAG 2.1 Level A and AA. siehe
MATLAB-Alternativen
- octave: http://www.gnu.org/software/octave/
- scilab: https://www.scilab.org/
- scicos: http://www.scicos.org
Wolfram Researchs Mathematica und Maple von Maplesoft sind im Softwarekatalog des RRZE gelistet und können auch von Regionalpartner-Hochschulen über die Preisliste bezogen werden.
Nutzungs- und Datenschutzhinweise für Beschäftigte und Studierende
Für Beschäftigte und Studierende der FAU gelten die nachfolgenden Nutzungs- und Datenschutzhinweise für die Verwendung des MATLAB-Benutzerkontos und der MATLAB-Produkte.
Bei Software mit Cloud-Produkten handelt es sich an der FAU um ein Angebot, das unter einer ständigen datenschutzrechtlichen Beobachtung steht. Wir sind hierzu in engem Austausch mit den Stabsstellen für IT-Recht und Informationssicherheit für die staatlichen Hochschulen in Bayern. Um einen bestmöglichen Schutz zu erreichen, sind (soweit möglich) Funktionen zentral deaktiviert, die im Hinblick auf den Datenschutz kritisch sind.
MathWork Online-Dienste sind von MathWorks direkt – über das Benutzerkonto – administriert, so dass Nutzerinnen und Nutzer selbst die Konfigurationsmöglichkeiten für möglichst datensparsame und sichere Nutzung prüfen und für die datenschutzkonforme Nutzung der externen Cloudspeicherdienste sorgen müssen.
MATLAB Datenschutz und Sicherheit
- https://de.mathworks.com/company/aboutus/policies_statements/trust-center.html
- https://de.mathworks.com/company/aboutus/policies_statements.html
MathWorks erfasst persönliche und Nutzungsdaten über das MathWorks-Benutzerkonto.
- Der Zugriff auf die meisten MathWorks-Produkte und -Services erfolgt über das MathWorks-Benutzerkonto. Um ein MathWorks-Konto anzulegen, müssen Name, E-Mail-Adresse, Land und der Grund angegeben werden, aus dem MathWorks-Produkte und -Services genutzt werden. Diese Daten werden von Nutzerinnen und Nutzern zum Zeitpunkt der Kontoerstellung selbst abgegeben.
- Wenn Nutzerinnen und Nutzer sich mit dem MathWorks-Benutzerkonto angemeldet haben, kann MathWorks Anmeldung und Nutzung mit Lizenzen und Abonnements von MathWorks-Produkten und -Services verknüpfen, auf die Nutzerinnen und Nutzer Zugriff haben.
- Option Sicherheitseinstellung: 2-stufige Verifizierung
Cloudbasierte Online-Dienste von MathWorks
- MATLAB Online, Simulink Online, MATLAB Drive, MATLAB Mobile, MATLAB Drive Connector und Cloud Center.
Hinweise zur Benutzung von Cloudspeicherdiensten an der FAU
Zur Beachtung: Es gibt keine Verknüpfung oder Synchronisation zwischen dem Cloudspeicherdienst von diversen Softwareanbietern und den IT-Systemen der FAU. Aktivierung und Nutzung der Cloud-Services sind freiwillig und unterliegen strengen Auflagen, insbesondere hinsichtlich Datenschutz und Dienstgeheimnissen.
Es empfiehlt sich, die Hintergrundinformationen über sichere Nutzung von Software mit angebundenen Kollaborationstools und Cloud-Diensten zu lesen.
Nutzungsbedingungen für Software mit Cloud-Speicherdiensten
2. Die Nutzung der Software mit angebundenen Cloudspeicherdiensten erfolgt unter Beachtung der Lizenzbedingungen des Softwareherstellers. Zumeist ist der Einsatz zu kommerziellen oder privaten Zwecken in den Lizenzbestimmungen nicht vorgesehen.
3. Die Nutzung der Cloudspeicherdienste erfolgt unter Beachtung sämtlicher Vorschriften und Regelungen zum Sozialdatenschutz (§67 Abs. 1 SGB X; §80 SGB X), Personalaktenrecht (Art. 104 BayBG; Art. 108 BayBG), Steuerrecht (§146 AO), Urheberrecht (§60a UrhG), Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (§203 StGB), Telemedienrecht, Archivrecht sowie der Regelungen zur ordnungsgemäßen Aktenführung.
4. Es ist deshalb untersagt, die Cloudspeicherdienste für Daten mit folgenden Informationen zu nutzen:
a) Daten, die Informationen enthalten, die bei Veröffentlichung oder Verlust zu einem Schaden oder einer Haftung der FAU führen können, sowie personenbezogene Daten, für die die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes oder die Erfüllung der Informationspflichten nicht sichergestellt werden können. Im Regelfall sind solche Daten nur solchen Mitgliedern der FAU zugänglich, deren Kenntnis regelmäßig zur Bearbeitung der betreffenden Information und des damit zusammenhängenden Vorgangs zwingend erforderlich ist (vertrauliche Daten).
Beispiele hierfür sind:
- Personenbezogene Daten (Anwesenheitslisten oder Listen von Teilnehmern einer Veranstaltung)
- Reise- oder Lohnabrechnungen (Finanzdaten, Sozialdaten, Daten mit Bezug zur Personalakte)
- Forschungsdaten, die nicht ohnehin für die Öffentlichkeit bestimmt sind
- Technische Daten (Baupläne sensibler Räume, Netzwerkpläne)
- Geschützte Daten (Krankmeldungen, Zeugnisentwürfe, Studienarbeiten, Verträge, „Veraktetes“)
- Prüfungswesen (Gutachten und Korrekturen)
b) Daten, die Informationen enthalten, bei denen die unberechtigte Einsichtnahme verhindert werden muss. Dazu zählen insbesondere aufgrund vertraglicher Verpflichtung geheim zu haltende Informationen oder Informationen, die der Verschwiegenheitspflicht unterfallen. Im Regelfall sind Daten mit solchen Informationen ausschließlich einem durch den/die Informationseigentümer/-in vorab definierten und dokumentierten Personenkreis zugänglich (streng vertrauliche Daten).
Dies umfasst beispielsweise Daten aus der Zusammenarbeit mit Dritten (staatliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen) aus einer dienstlichen oder vertraglichen Verpflichtung.
5. Um den unbeabsichtigten Verlust von vertrauenswürdigen Informationen zu vermeiden, werden Daten im Zweifelsfall als Daten mit vertraulicher Information nach 3. oder 4. eingestuft und eignen sich damit nicht für die Speicherung in Cloudspeichern.
6. Werden Dateien mit anderen geteilt, sind die erforderlichen Freigaben auf das Notwendige zu beschränken und regelmäßig zu überprüfen.
7. Im Cloudspeicherdienst abgelegte und weiterhin benötigte Daten sind vom Benutzer oder der Benutzerin vor Ausscheiden aus der FAU eigenverantwortlich zu sichern und ggf. in universitären Speicherdiensten abzulegen. Eine Unterstützung bei der Migration der Daten kann die FAU resp. RRZE aus technischen Gründen (fehlende Zugriffsrechte) nicht leisten.
8. Es sind in diesem Zusammenhang die vom universitären Standard abweichenden Löschfristen des Auftragsverarbeiters (nach Vertragsende/Exmatrikulation) zu beachten.
9. Die FAU haftet unbeschadet der Regelungen der DSGVO oder anderer gesetzlicher Regelungen nicht für verloren gegangene Daten, insbesondere auch nicht für den Verlust von Daten, der durch das Ausscheiden einer Person aus der FAU entsteht. Eine standardmäßige Sicherung (Backup) der in externen Cloudspeicherdiensten abgelegten Daten durch die FAU erfolgt nicht.