Produkte

Produkte des Softwarekatalogs Home Use für Studierende und Beschäftigte

Was bedeutet Home Use?

Download-Portal StudiSoft.de

Ausführliche Anleitungen zu Download und Installation sind im Bestellprozess und jederzeit danach in der Auftragsverfolgung auf StudiSoft.de zu finden. Darüber hinaus gibt es Tipps und Anleitungen zu speziellen Softwareprodukten. Die Preise der im Softwarekatalog aufgeführten Produkte sind der Tabelle zu entnehmen bzw. jederzeit in StudiSoft.de nachzulesen.

StudiSoft: Portal-Login und Software-Download (Home Use)

Start: Vor dem Software-Download Nutzungsberechtigung feststellen

  • LB=Lizenzbereich: lizenziert für meine Hochschule/Einrichtung? (licensed for my university?)
  • BG=Benutzergruppe: Studierende, Beschäftigte? sonstige Hochschulangehörige? (user group: students, staff? Other university members?)
  • Dienstvorschriften bzgl. der dienstlichen Nutzung von Software auf Privatgeräten können die Nutzergruppen weiter einschränken. (Service regulations regarding the use of software on private devices can further restrict the staff user groups)

Schritt 2: www.StudiSoft.de Portal-Login

Das Portal www.StudiSoft.de benötigt eine Anmeldung. Diese erfolgt via Shibboleth.

  • Hochschule aus der Liste auswählen und auf ‚Anmelden‘ klicken. Es erfolgt Weiterleitung auf die Anmeldeseite der Hochschule.
  • Benutzerkennung mit Passwort erforderlich:
    • FAU-Angehörige: Es gilt die IdM-Benutzerkennung.
    • Angehörige der Regionalpartner-Hochschulen: Es gilt die Benutzerkennung der Hochschule.

Schritt 3: Softwareprodukt wählen

Im Begrüßungstext wird die Nutzergruppe angegeben: „Sie sehen die Artikel für Mitarbeitende/Studierende Ihrer Hochschule“.

Auch wenn Artikel angezeigt werden, ist nicht zwangsläufig eine Nutzungsberechtigung damit verbunden. Dienstvorschriften bzgl. der dienstlichen Nutzung von Software auf Privatgeräten können die Nutzergruppen weiter einschränken.

Nach Anklicken eines Artikels folgen weitere Informationen und Anweisungen.

Die Portal-Hilfe bietet FAQs und die hochschulspezifischen Kontaktdaten für Support.

StudiSoft: Portal-Login und Software-Download (Home Use)
Start: Vor dem Software-Download Nutzungsberechtigung feststellen LB=Lizenzbereich: lizenziert für meine Hochschule/Einrichtung? (licensed for my university?) BG=Benutzergruppe: Studierende, Beschäftigte? sonstige Hochschulangehörige? (user group: students, staff? Other university members?) Dienstvorschriften bzgl. der dienstlichen Nutzung von Software auf Privatgeräten können die Nutzergruppen weiter einschränken. (Service regulations regarding the use of software on private devices can further restrict the staff user groups) Schritt 2: www.StudiSoft.de Portal-Login Das Portal www.StudiSoft.de benötigt eine Anmeldung. Diese erfolgt via Shibboleth. Hochschule aus der Liste auswählen und auf ‚Anmelden‘ klicken. Es erfolgt Weiterleitung auf die Anmeldeseite der Hochschule. Benutzerkennung mit Passwort erforderlich: FAU-Angehörige: Es gilt die IdM-Benutzerkennung. Angehörige der Regionalpartner-Hochschulen: Es gilt die Benutzerkennung der Hochschule. Schritt 3: Softwareprodukt wählen Im Begrüßungstext wird die Nutzergruppe angegeben: „Sie sehen die Artikel für Mitarbeitende/Studierende Ihrer Hochschule“. Auch wenn Artikel angezeigt werden, ist nicht zwangsläufig eine Nutzungsberechtigung damit verbunden. Dienstvorschriften bzgl. der dienstlichen Nutzung von Software auf Privatgeräten können die Nutzergruppen weiter einschränken. Nach Anklicken eines Artikels folgen weitere Informationen und Anweisungen. Die Portal-Hilfe bietet FAQs und die hochschulspezifischen Kontaktdaten für Support.

Stand: 29. November 2023

Produkt und Download Kurzbeschreibung BG LB

Das RRZE gibt keine Adobe-Lizenzen für private Computer ab.

ANSYS Academic Multiphysics Teaching (Netzwerk; Linux, Windows) Technische Simulationssoftware. Verfügbare Produkte. Einzelplatz siehe Herstellerlizenzen. S R 0
Affinity V2 AllApps (macOS, Windows) Kreativsoftware für professionelle Fotobearbeitung, Desktop Publishing und Grafikdesign. Verfügbare Produkte. B C 0
ArcGIS von ESRI (macOS, Windows) Geographisches Informationssystem für Umweltanalyse, Kartenerstellung, militärischen Bereich, Katastrophenschutz, Kommunen und Sicherheitsbehörden. Verfügbare Produkte. SB C 0
BioRender (macOS, Windows) Illustrationssoftware für wissenschaftliche Graphiken und Darstellungen für Publikationszwecke im Bereich Biowissenschaften, Medizin, und Pharmazie. Verfügbare Produkte. B C+UK 0
Camtasia Camcorder zur Bildschirmabfilmung und zur Erstellung von Video-Präsentationen. Anleitungen B C 0
ChemDraw Professional (macOS, Windows) Analyse und Zeichnen chemischer und biologischer Strukturen SB C 0
Citavi Web & Desktop (macOS, Windows) Literaturverwaltung für Einzel- und Teamprojekte. Verfügbare Produkte. SB C 0
COMSOL Multiphysics Class Kit License 6.0 (Linux, macOS, Windows) Technische Simulationssoftware. Verfügbare Produkte. S R 0
Creo (PTC) CAD/CAM. Verfügbare Produkte B R 0
EndNote (macOS, Windows) Literaturverwaltung (inkl. EndNote Web) SB C 0
IBM SPSS Statistics (Linux, macOS, Windows)
mit Amos (Windows)
Statistics: Datenanalyse, Statistik, Grafik. Amos: Strukturgleichungsmodellierung. Verfügbare Produkte. SB R 5/m bis 30.09.
LabVIEW Student Option Grafische Entwicklungsumgebung zur Erstellung skalierbarer Mess-, Prüf-, Steuer- und Regelanwendungen. Verfügbare Produkte. S C 0
Maple for Students (Linux, macOS, Windows) Computeralgebrasystem S R 0
Mathematica Home Use (Linux, macOS, Windows) Computeralgebrasystem B R 0
MATLAB Campusvertrag (Linux, macOS, Windows, Online) Mathematik, Grafik, Simulation. Verfügbare Produkte. SB C+UK 0
MAXQDA (macOS, Windows) Qualitative Daten- und Textanalyse. Verfügbare Produkte. SB R 0
MindManager (macOS, Windows) Visualisierung und Kommunikation von Ideen und Informationen B C 0
Microsoft 365 (macOS, Windows) Microsoft Office 365 (Word, PowerPoint, Excel etc.) für

der FAU. Lizenznutzung nur für universitäre Zwecke.

SB C 0
Microsoft Teams Kollaborationsplattform, die Chat, Telefon- und Videokonferenzen sowie weitere Funktionen kombiniert. Anleitung SB C 0

Das RRZE gibt keine Microsoft Windows-Lizenzen für private Computer ab.

Origin Home Use (Windows) Grafische Datenauswertung SB R 0
PLECS Entwurf und Realisierung komplexer leistungselektronischer Systeme (MATLAB PLECS Blockset + PLECS Standalone) mit der Möglichkeit, in PLECS zu simulieren und anschließend C-Code für Echtzeitsimulationen zu generieren. S C 0
Siemens Xcelerator Academy freier Zugang zu den E-Learning-Angeboten für Siemens-Software. Die FAU ist Academic Gold-Mitglied der Xcelerator Academy von Siemens. SB C 0
Snagit Bildschirmaufnahmen und -videos erstellen, bearbeiten, weitergeben; auch als Ergänzung zu Camtasia. Anleitungen B C 0
Stata/SE Campusvertrag Datenanalyse und Statistik. Verfügbare Produkte SB C 0
Zoom Videokonferenzsystem. Online-Seminare, Live-Online-Vorlesungen. Anleitungen SB C 0

LB = Lizenzbereich

  • C = Campus: FAU
  • R = FAU und offen für den Beitritt der RRZE-Regionalpartner-Hochschulen: Hochschule Ansbach, Universität Bamberg, Universität Bayreuth, Hochschule Coburg, Hochschule Hof, Evangelische Hochschule Nürnberg, Technische Hochschule Nürnberg, Technische Universität Nürnberg, Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS)

Universitätsklinikum Erlangen (UK)

Beschäftigte des Universitätsklinikums Erlangens sind berechtigt, Lizenzen der FAU für (wissenschaftliche) Aufträge zu benutzen. Der Bezug erfolgt über die Medizinische Fakultät und unter den für die FAU geltenden Nutzungsbedingungen. Ansonsten ist das Medizinische Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnik (MIK) verantwortlich.

BG = Benutzergruppe

  • B = Beschäftigte (staff)
  • S = Studierende, immatrikuliert (students)

Nichtwissenschaftliches Personal darf die Home Use-Lizenz nicht nutzen.

Nutzungsbedingungen: Was bedeutet Home Use-Recht von Software?

Bedingungen für die Nutzung von Software mit Home Use-Recht für Studierende und Beschäftigte

  • Die Software darf nur von Studierenden und Beschäftigten der berechtigten Hochschulen (siehe Lizenzbereich LB = S, B) eingesetzt werden.
  • Die kommerzielle Nutzung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Der Zweck der Nutzung ist auf universitäre Zwecke bezogen, das heißt für Forschung, Lehre und Lernen sowie darauf bezogene dienstliche Aufgaben der berechtigten Hochschulangehörigen. Die private Nutzung und die Nutzung für andere außeruniversitäre Zwecke ist nicht erlaubt. Das bekannte Stichwort „Home Use“ bezeichnet zunächst einmal nur den Nutzungsort („zuhause“), aber nicht den Zweck.
  • Die Software darf nur auf einem (1) Privatrechner installiert und genutzt werden.
  • Die Software darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Der Nutzungsvertrag mit Studierenden erlischt mit der Exmatrikulation.
  • Das Home Use-Recht von Beschäftigten endet mit Beschäftigungsende.
  • Nach Beendigung des Nutzungsvertrags muss die Software vom Privatgerät gelöscht/deinstalliert werden und darf nicht mehr eingesetzt werden.
  • Bezug und Download der Software für Studierende und des dienstlichen Zweitnutzungsrechts (sog. Home Use) für Beschäftigte erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de.

Software für Studierende mit Home Use-Recht

Das RRZE hat für einige Produkte Lizenzverträge abgeschlossen, die neben der dienstlichen Nutzung in Verwaltung, Forschung und Lehre auch eine Nutzung auf den privaten Geräten von Studierenden berechtigter Hochschulen – zum Teil kostenfrei – erlauben.

Der Softwarekatalog enthält Produkte für Studierende, für die der Lizenzgeber eine Autorisierung der Hochschulmitgliedschaft fordert. Darüber hinaus gibt es für Studierende häufig kostenlose oder vergünstigte Herstellerlizenzen direkt vom Hersteller bzw. im Fachhandel.

Bezug und Download von Software für Studierende erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de.

Software mit dienstlichem Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) für wissenschaftliche Beschäftigte der FAU

Die Lizenz für das dienstliche Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) einer Software darf grundsätzlich nur auf Hochschulrechnern – und im Bereich Lehre und Forschung nur unter Auflagen auf Privatgeräten von wissenschaftlich Beschäftigten installiert und genutzt werden.

  • Wissenschaftlich Beschäftigte müssen bei kostenpflichtiger Software immer die Basis-Lizenz zur dienstlichen Nutzung beim RRZE beschafft haben, um die zweite Lizenz kostenlos zu erhalten. Es muss ein gültiger RRZE-Software-Nutzungsvertrag für das jeweilige Produkt bestehen.

Der Softwarekatalog enthält sog. Home Use-Produkte für Beschäftigte, für die der Lizenzgeber ein erweitertes Nutzungsrecht eingeräumt hat. Softwarelizenzen für wissenschaftlich Beschäftigte, die ein dienstliches Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) ermöglichen, werden nicht gesondert bepreist, sondern im Rahmen der Basislizenzkosten abgegeben.

Bezug und Download von Software mit einem dienstlichen Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) für Beschäftigte erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de.

Nutzungsbedingungen: Was bedeutet Home Use-Recht von Software?
Bedingungen für die Nutzung von Software mit Home Use-Recht für Studierende und Beschäftigte Die Software darf nur von Studierenden und Beschäftigten der berechtigten Hochschulen (siehe Lizenzbereich LB = S, B) eingesetzt werden. Die kommerzielle Nutzung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Zweck der Nutzung ist auf universitäre Zwecke bezogen, das heißt für Forschung, Lehre und Lernen sowie darauf bezogene dienstliche Aufgaben der berechtigten Hochschulangehörigen. Die private Nutzung und die Nutzung für andere außeruniversitäre Zwecke ist nicht erlaubt. Das bekannte Stichwort „Home Use“ bezeichnet zunächst einmal nur den Nutzungsort („zuhause“), aber nicht den Zweck. Die Software darf nur auf einem (1) Privatrechner installiert und genutzt werden. Die Software darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Nutzungsvertrag mit Studierenden erlischt mit der Exmatrikulation. Das Home Use-Recht von Beschäftigten endet mit Beschäftigungsende. Nach Beendigung des Nutzungsvertrags muss die Software vom Privatgerät gelöscht/deinstalliert werden und darf nicht mehr eingesetzt werden. Bezug und Download der Software für Studierende und des dienstlichen Zweitnutzungsrechts (sog. Home Use) für Beschäftigte erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de. Software für Studierende mit Home Use-Recht Das RRZE hat für einige Produkte Lizenzverträge abgeschlossen, die neben der dienstlichen Nutzung in Verwaltung, Forschung und Lehre auch eine Nutzung auf den privaten Geräten von Studierenden berechtigter Hochschulen – zum Teil kostenfrei – erlauben. Der Softwarekatalog enthält Produkte für Studierende, für die der Lizenzgeber eine Autorisierung der Hochschulmitgliedschaft fordert. Darüber hinaus gibt es für Studierende häufig kostenlose oder vergünstigte Herstellerlizenzen direkt vom Hersteller bzw. im Fachhandel. Bezug und Download von Software für Studierende erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de. Software mit dienstlichem Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) für wissenschaftliche Beschäftigte der FAU Die Lizenz für das dienstliche Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) einer Software darf grundsätzlich nur auf Hochschulrechnern – und im Bereich Lehre und Forschung nur unter Auflagen auf Privatgeräten von wissenschaftlich Beschäftigten installiert und genutzt werden. Wissenschaftlich Beschäftigte müssen bei kostenpflichtiger Software immer die Basis-Lizenz zur dienstlichen Nutzung beim RRZE beschafft haben, um die zweite Lizenz kostenlos zu erhalten. Es muss ein gültiger RRZE-Software-Nutzungsvertrag für das jeweilige Produkt bestehen. Der Softwarekatalog enthält sog. Home Use-Produkte für Beschäftigte, für die der Lizenzgeber ein erweitertes Nutzungsrecht eingeräumt hat. Softwarelizenzen für wissenschaftlich Beschäftigte, die ein dienstliches Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) ermöglichen, werden nicht gesondert bepreist, sondern im Rahmen der Basislizenzkosten abgegeben. Bezug und Download von Software mit einem dienstlichen Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) für Beschäftigte erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de.

€ = Preis in Euro

  • 0 = kostenlos
  • /m = pro Monat (Anzahl der Monate siehe Downloadseiten)
  • Preisangabe = Näheres siehe Downloadseiten

Preise (Home Use): Was kosten Softwarelizenzen?

Zentrale Beschaffung von Software durch das RRZE

Beschaffung von Software für Verwaltung, Forschung und Lehre wird von der Stabsstelle Softwarebeschaffung des RRZE verantwortet.

Softwarehersteller räumen Hochschulen vor allem wegen des großen Volumens, aber auch wegen der nicht-kommerziellen bzw. akademischen Nutzung zum Teil deutliche Nachlässe auf Listenpreise ein. Deshalb schließt das RRZE im Auftrag der FAU und zum Teil der Regionalpartner-Hochschulen mit zahlreichen Herstellern Campus- und Rahmenverträge ab.

Das RRZE bemüht sich um die dauerhafte Versorgung mit Lizenzen für die neuesten Produkte. Die Weitergabe und Verteilung von Lizenzen kann aufgrund der Befristung von Verträgen und der nur innerhalb der Frist bestehenden Preisbindung nicht über die vertraglich festgelegte Laufzeit eines Rahmenvertrags hinausgehen.

Einige Hersteller bieten im Rahmen von Campusverträgen auch Softwarelizenzen für Studierende zur Installation auf Privatgeräten (sog. Home Use) an. Je nach Konditionen werden die Lizenzen zu einem geringen Preis oder kostenlos abgegeben.

Softwarelizenzen für Beschäftigte, die ein dienstliches Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) ermöglichen, werden nicht gesondert bepreist, sondern im Rahmen der Basislizenz abgegeben.

Beschaffungspreise für Software mit Home Use-Recht

  • Der Softwarekatalog (Studierende, Home Use) weist das aktuelle Angebot des RRZE aus.
  • Je Lizenz sind die in der Preisliste angegebenen Preise zu entrichten. In www.StudiSoft.de sind die Preise für die verfügbaren Softwareprodukte ebenfalls jederzeit einsehbar.
  • Preise sind je Lizenz und pro Monat als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
  • Die Preise sind als Einstandspreise ohne Aufschläge kalkuliert, soweit keine marktbezogenen Preissteigerungen zu erwarten sind.
  • Die Vorfinanzierung der Softwarebeschaffung erfolgt aus dem RRZE-Haushalt. Das RRZE kalkuliert deshalb soweit möglich kostendeckend über die Laufzeit der Verträge.

Ein Verkauf an Privatpersonen, die keine Studierenden sind, erfolgt nicht. Beschäftigte können dementsprechend keine Softwarelizenzen für den Privatgebrauch erwerben.

Ein Privatverkauf von dienstlichen Softwarelizenzen an Beschäftigte zur dienstlichen Nutzung ist nicht möglich. Softwarelizenzen können ausschließlich über den Dienstweg und gem. Beschaffungsrichtlinien beschafft werden.

  • Softwarelizenzen sind bei dienstlichem Bedarf von der universitären Einrichtung auf dem Dienstweg zu beschaffen, weil nur so die unzweifelhafte Lizenznehmerschaft gesichert ist.
  • Es wird dringend davon abgeraten, dass Beschäftigte – unabhängig vom Preis – Lizenzen privat kaufen und dann eine Auslagenerstattung durchführen. Detailfragen können an software@fau.de gerichtet werden.

 

Preise (Home Use): Was kosten Softwarelizenzen?
Zentrale Beschaffung von Software durch das RRZE Beschaffung von Software für Verwaltung, Forschung und Lehre wird von der Stabsstelle Softwarebeschaffung des RRZE verantwortet. Softwarehersteller räumen Hochschulen vor allem wegen des großen Volumens, aber auch wegen der nicht-kommerziellen bzw. akademischen Nutzung zum Teil deutliche Nachlässe auf Listenpreise ein. Deshalb schließt das RRZE im Auftrag der FAU und zum Teil der Regionalpartner-Hochschulen mit zahlreichen Herstellern Campus- und Rahmenverträge ab. Das RRZE bemüht sich um die dauerhafte Versorgung mit Lizenzen für die neuesten Produkte. Die Weitergabe und Verteilung von Lizenzen kann aufgrund der Befristung von Verträgen und der nur innerhalb der Frist bestehenden Preisbindung nicht über die vertraglich festgelegte Laufzeit eines Rahmenvertrags hinausgehen. Einige Hersteller bieten im Rahmen von Campusverträgen auch Softwarelizenzen für Studierende zur Installation auf Privatgeräten (sog. Home Use) an. Je nach Konditionen werden die Lizenzen zu einem geringen Preis oder kostenlos abgegeben. Softwarelizenzen für Beschäftigte, die ein dienstliches Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) ermöglichen, werden nicht gesondert bepreist, sondern im Rahmen der Basislizenz abgegeben. Beschaffungspreise für Software mit Home Use-Recht Der Softwarekatalog (Studierende, Home Use) weist das aktuelle Angebot des RRZE aus. Je Lizenz sind die in der Preisliste angegebenen Preise zu entrichten. In www.StudiSoft.de sind die Preise für die verfügbaren Softwareprodukte ebenfalls jederzeit einsehbar. Preise sind je Lizenz und pro Monat als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Preise sind als Einstandspreise ohne Aufschläge kalkuliert, soweit keine marktbezogenen Preissteigerungen zu erwarten sind. Die Vorfinanzierung der Softwarebeschaffung erfolgt aus dem RRZE-Haushalt. Das RRZE kalkuliert deshalb soweit möglich kostendeckend über die Laufzeit der Verträge. Ein Verkauf an Privatpersonen, die keine Studierenden sind, erfolgt nicht. Beschäftigte können dementsprechend keine Softwarelizenzen für den Privatgebrauch erwerben. Ein Privatverkauf von dienstlichen Softwarelizenzen an Beschäftigte zur dienstlichen Nutzung ist nicht möglich. Softwarelizenzen können ausschließlich über den Dienstweg und gem. Beschaffungsrichtlinien beschafft werden. Softwarelizenzen sind bei dienstlichem Bedarf von der universitären Einrichtung auf dem Dienstweg zu beschaffen, weil nur so die unzweifelhafte Lizenznehmerschaft gesichert ist. Es wird dringend davon abgeraten, dass Beschäftigte – unabhängig vom Preis – Lizenzen privat kaufen und dann eine Auslagenerstattung durchführen. Detailfragen können an software@fau.de gerichtet werden.  

Preise (Home Use): Warum ist nicht jede Software für Studierende gratis?

Warum Software für Studierende auch gegen Zahlung eines Kostenbeitrags abgegeben wird

Die FAU gibt Studierendenlizenzen nur kostenpflichtig ab, wenn der Lizenzgeber eine gesonderte Schutzgebühr für die Abgabe an Studierende verlangt. Allerdings können auch Finanzierungslücken dazu führen, dass die Studierenden einen Kostenbeitrag für Softwarelizenzen leisten müssen.

Software zu erhalten ohne dass etwas bezahlt wird heißt jedoch nicht, dass Software kostenlos ist.

Lizenzen, bei denen der Lizenzvertrag neben („inklusive“) der universitären Nutzung in Verwaltung, Forschung und Lehre auch eine Nutzung auf den privaten Geräten von Studierenden berechtigter Hochschulen erlaubt, werden den Studierenden – soweit finanzierbar – unentgeltlich überlassen. Insofern übernehmen die wissenschaftlichen Einrichtungen und Lehrstühle die Kosten für die Studierendenlizenzen.

siehe auch: Was kosten Softwarelizenzen?

Preise (Home Use): Warum ist nicht jede Software für Studierende gratis?
Warum Software für Studierende auch gegen Zahlung eines Kostenbeitrags abgegeben wird Die FAU gibt Studierendenlizenzen nur kostenpflichtig ab, wenn der Lizenzgeber eine gesonderte Schutzgebühr für die Abgabe an Studierende verlangt. Allerdings können auch Finanzierungslücken dazu führen, dass die Studierenden einen Kostenbeitrag für Softwarelizenzen leisten müssen. Software zu erhalten ohne dass etwas bezahlt wird heißt jedoch nicht, dass Software kostenlos ist. Lizenzen, bei denen der Lizenzvertrag neben („inklusive“) der universitären Nutzung in Verwaltung, Forschung und Lehre auch eine Nutzung auf den privaten Geräten von Studierenden berechtigter Hochschulen erlaubt, werden den Studierenden – soweit finanzierbar – unentgeltlich überlassen. Insofern übernehmen die wissenschaftlichen Einrichtungen und Lehrstühle die Kosten für die Studierendenlizenzen. siehe auch: Was kosten Softwarelizenzen?

Download

Wo bekomme ich die Software?
Wie bekomme ich die Software?
(Technische Voraussetzungen, Benutzerkennung, Download-Informationen etc.)

Softwareverteilung (Home Use): Wie erfolgt der Download von bestellter Software?

Software für Studierende mit Home Use-Recht

Bezug und Download von Software für Studierende erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de.

Software mit dienstlichem Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) für wissenschaftlich Beschäftigte

Software mit einem Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) darf ausschließlich zu dienstlichen Zwecken oder für dienstliche Projekte eingesetzt werden – der Einsatz zu kommerziellen oder privaten Zwecken ist in den Lizenzbestimmungen nicht vorgesehen. Dienstliche Aufgaben dürfen grundsätzlich nur auf Dienstgeräten – und im Bereich Lehre und Forschung nur unter Auflagen auf Privatgeräten erledigt werden.

Bezug und Download von Software mit einem dienstlichen Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) für wissenschaftlich Beschäftigte erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de. Einige Fälle werden direkt über die RRZE-Kontaktpersonen abgewickelt.


siehe auch: Lieferzeiten

Lieferzeiten sind abhängig vom Softwareprodukt, von der Bereitstellungsart und sonstigen Erfordernissen auf Seiten der IT-Beauftragten sowie der Benutzerinnen und Benutzer.
Softwareverteilung (Home Use): Wie erfolgt der Download von bestellter Software?
Software für Studierende mit Home Use-Recht Bezug und Download von Software für Studierende erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de. Software mit dienstlichem Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) für wissenschaftlich Beschäftigte Software mit einem Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) darf ausschließlich zu dienstlichen Zwecken oder für dienstliche Projekte eingesetzt werden – der Einsatz zu kommerziellen oder privaten Zwecken ist in den Lizenzbestimmungen nicht vorgesehen. Dienstliche Aufgaben dürfen grundsätzlich nur auf Dienstgeräten – und im Bereich Lehre und Forschung nur unter Auflagen auf Privatgeräten erledigt werden. Bezug und Download von Software mit einem dienstlichen Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) für wissenschaftlich Beschäftigte erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de. Einige Fälle werden direkt über die RRZE-Kontaktpersonen abgewickelt. siehe auch: Lieferzeiten Lieferzeiten sind abhängig vom Softwareprodukt, von der Bereitstellungsart und sonstigen Erfordernissen auf Seiten der IT-Beauftragten sowie der Benutzerinnen und Benutzer.