Lieferungen und sonstigen Leistungen ins EU-Ausland

Für Einnahmen aus dem EU-Ausland sind seit 1.1.2020 neue Steuerschlüssel zu verwenden. Wann welcher Schlüssel zu nutzen ist, steht im FSV-Blog unter blogs.fau.de/fsv/2020/01/neuerungen-einnahmen-aus-eu-ausland/. Mit Hilfe der neuen Schlüssel kann die FAU weiter automatisiert Steuererklärungen und nötige Anhänge an das Finanzamt übermitteln.