Softwarekataloge des RRZE

Das RRZE beschafft Software für die FAU und die Hochschulen der Region. Die Stabsstelle Softwarebeschaffung trägt maßgeblich dazu bei, dass das RRZE die für Verwaltung, Forschung und Lehre an der FAU und zum Teil im Regionalbereich benötigte Software bereitstellen kann. Mit Fokus auf lizenzpflichtige nichtkommerzielle Software für Verwaltung, Forschung und Lehre und großflächige Nutzung wird der Bedarf in Campus-, Volumen- und Rahmenverträgen gebündelt, so dass Verträge mit günstigen Konditionen verhandelt und zudem ein wirtschaftlicher Beschaffungsprozess gemäß Vergaberecht umgesetzt werden können.

Das zentrale Softwareangebot für die FAU und für Regionalpartner-Hochschulen ist auf den RRZE-Webseiten veröffentlicht: https://www.rrze.fau.de/hard-software/software/

Softwarekatalog für die dienstliche Nutzung

  • Unter Produkte ist der Softwarekatalog für die dienstliche Nutzung mit Kurzbeschreibung zu finden. Zu einigen Software-Produkten sind ausführliche Informationen verfügbar.
  • Nicht gelistete Software-Produkte können bei software@fau.de angefragt werden.
  • Die Organisationseinheiten der FAU und die RRZE-Regionalpartner erhalten auch Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung von fachspezifischer Software außerhalb von Rahmenverträgen, bei Compliance- und Lizenzfragen sowie Anwendungsproblemen. Anfragen sind an software@fau.de zu richten.
  • Der Bezug erfolgt über das RRZE-Kundenportal. Zugang zum RRZE-Kundenportal haben nur RRZE-Kontaktpersonen.

Software mit Home Use-Recht für Studierende und Beschäftigte

Softwarekatalog für Studierende

  • Das RRZE hat für einige Produkte Lizenzverträge abgeschlossen, die neben der dienstlichen Nutzung in Verwaltung, Forschung und Lehre auch eine Nutzung auf den privaten Geräten von Studierenden berechtigter Hochschulen – zum Teil kostenfrei – erlauben.
  • Der Softwarekatalog enthält Produkte für Studierende, für die der Lizenzgeber eine Autorisierung der Hochschulmitgliedschaft fordert. Die Kennzeichnung erfolgt mit „Benutzergruppe (BG) = S“.
  • Bezug und Download von Software für Studierende erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de.

Softwarekatalog für wissenschaftlich Beschäftigte

  • Unter Produkte ist der Softwarekatalog für Software mit einem dienstlichen Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) einsehbar. Die Kennzeichnung erfolgt mit „Benutzergruppe (BG) = B“.
  • Software mit einem Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) darf ausschließlich zu dienstlichen Zwecken oder für dienstliche Projekte eingesetzt werden – der Einsatz zu kommerziellen oder privaten Zwecken ist in den Lizenzbestimmungen nicht vorgesehen. Dienstliche Aufgaben dürfen grundsätzlich nur auf Dienstgeräten – und im Bereich Lehre und Forschung nur unter Auflagen auf Privatgeräten erledigt werden.
  • Bezug und Download von Software mit einem dienstlichen Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) für wissenschaftlich Beschäftigte erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de.