Wartung und Pflege von bestellter Software – Wie ist das geregelt?

Während der Vertragslaufzeit wird die Software gewartet. Fehlerkorrekturen, Updates und neue Versionen werden ohne zusätzliche Kosten angeboten. Das RRZE informiert die RRZE-Kontaktpersonen und in den aktuellen Meldungen auf der RRZE-Webseite über die Verfügbarkeit von neuen Versionen.