Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Bitte beachten Sie das Rundschreiben „Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise – Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020“ des Bundesministeriums der Finanzen und die Hinweise des FSV-Supports der FAU.

Das RRZE konnte mit Unterstützung der HIS eG in enger Absprache mit den Referaten H5 und H4 eine Lösung in der Finanz- und Sachmittelverwaltung HIS-FSV (MBS) umsetzen, die − trotz extrem kurzfristiger und befristeter Steuersenkung − zum möglichst reibungslosen weiteren Buchungsbetrieb geführt hat. Vielen Dank allen Beteiligten!

Weitere Informationen

Rundschreiben & Hinweise des FSV-Supports
blogs.fau.de/fsv/2020/06/reduzierte-umsatzsteuer