Ladestationen an der FAU für Elektromobile

Um die Elektromobilität zu fördern, unterstützt der Freistaat Bayern unter anderem seine Behörden bei der Errichtung von Ladestationen. Nach aktueller gesetzlicher Regelung dürfen Beschäftigte und Studierende der FAU ihr Elektrofahrzeug während der Arbeitszeit oder des Seminars an diesen Ladestationen kostenlos aufladen. (BI97, T. Fuchs, D. de West)

Mit der FAUcard das Auto aufladen

Durch das staatliche Bauamt wurde die Errichtung von E-Ladesäulen ausgeschrieben und anschließend in Kooperation mit dem RRZE und externen Dienstleistungsunternehmen umgesetzt. Um eine der Ladesäulen tatsächlich nutzen zu können, benötigen Elektromobilisten einerseits einen physischen Schlüssel zum Öffnen der Schranke, die den Parkplatz vor der Ladestation vor Falschparkenden sichert, und zusätzlich eine gültige FAUcard zum Entsperren der Ladestation.

Die Nutzung der FAUcard als Autorisierungsmedium erfolgt so datensparsam wie möglich, um keine Rückschlüsse auf die Nutzenden und deren Nutzungsverhalten zu ermöglichen. Die Betreibenden der Ladestationen erhalten zu keinem Zeitpunkt Informationen über die Person, die die Ladestation freischaltet.

Wie die Datenkommunikation an der Ladestation für E-Mobile funktioniert

Grafik zur Datenkommunikation an der Ladestation fuer E-Mobile
Datenkommunikation an der Ladestation für E-Mobile

Wird eine FAUcard an die Ladesäule gehalten, wird ausschließlich die CHIP-ID der Karte ausgelesen und eine Anfrage gestellt, ob diese CHIP-ID zum aktuellen Zeitpunkt gültig ist. Je nach Antwort des Servers, wird dann die Ladesäule freigeschaltet oder die Freischaltung verweigert. Hat die Validierung der FAUcard eine positive Antwort zur Folge, wird die Energieabgabe an der Ladesäule freigeschaltet und das Fahrzeug kann aufgeladen werden.

Durch den Einsatz der FAUcard für die Freischaltung der Ladesäulen, wurde der Betrieb der Ladesäulen ohne die Ausgabe zusätzlicher Chipkarten und der damit einhergehenden Zugangsverwaltung kostengünstig und effektiv ermöglicht. Der Weg dahin war jedoch mühsam, da die Erfüllung der in der Ausschreibung festgeschriebenen Anforderungen immer wieder neu eingefordert werden musste, bis tatsächlich alles so funktionierte wie beauftragt.

Standorte der Ladestationen und Nutzungsbedingungen

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