Nutzungsbedingungen: Was bedeutet dienstliche Nutzung von Software?

Rahmenbedingungen für die dienstliche Nutzung von Software

  1. Die dienstliche Nutzung von Software erfolgt an der FAU unter Beachtung der Richtlinie für die Bereitstellung und Nutzung von Systemen und Verfahren der Informationstechnologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IT-R).
  2. Die dienstliche Nutzung von Software erfolgt unter Beachtung der Lizenzbedingungen des Softwareherstellers bzw. Rechteinhabers. Im Vordergrund steht die Nutzung im akademischen Umfeld zum Zweck von Forschung und Lehre. Der Einsatz zu privaten Zwecken ist in den Lizenzbestimmungen nicht vorgesehen – und wäre im Rahmen der Dienstvorschriften auch nicht erlaubt.
  3. Die kommerzielle Nutzung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Nutzung für den Betrieb einer Hochschule, d.h. für eigene „kommerzielle“ Zwecke einer akademischen Einrichtung, ist in den Lizenzbedingungen von entsprechender Software ausdrücklich festgehalten. Die Nutzung im Rahmen von Forschungsprojekten mit kommerziellen (Teil-)Zielen ist stets sorgfältig zu prüfen. Im Zweifel sind Anfragen an software@fau.de zu richten.
  4. Software zur dienstlichen Nutzung ist grundsätzlich nicht für die Installation und Nutzung auf Privatgeräten von Beschäftigten vorgesehen. Dies gilt auch für Lizenzen mit einem dienstlichen Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use). Dienstliche Aufgaben dürfen grundsätzlich nur auf Dienstgeräten – und im Bereich Lehre und Forschung nur unter Auflagen auf Privatgeräten erledigt werden. Bezug und Download von Software mit einem dienstlichen Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) für wissenschaftlich Beschäftigte erfolgen über das bayernweite Download-Portal StudiSoft.
  5. Softwareprodukte dürfen nur auf dienstlichen Geräten im Zuständigkeitsbereich einer (1) RRZE-Kontaktperson installiert bzw. benutzt werden. Der Zuständigkeitsbereich einer RRZE-Kontaktperson umfasst an den Universitäten einen oder mehrere Lehrstühle, einen Fachbereich oder ein Institut, an den Hochschulen eine Fakultät.
  6. Software-Produkte werden vom RRZE unter Abschluss eines Nutzungsvertrags weitergegeben. Die Weitergabe erfolgt nach Bedarf an alle Einrichtungen der FAU und – soweit lizenzrechtlich möglich – an die dem RRZE angeschlossenen Regionalpartner (siehe „LB=Lizenzbereich“ in der Preisliste).
  7. Das Universitätsklinikum Erlangen versorgt sich selbst mit Software, soweit keine campusübergreifenden oder Rahmenverträge unter Einbeziehung des Universitätsklinikums geschlossen worden sind. Die Weitergabe erfolgt dann ebenfalls unter Abschluss eines Nutzungsvertrags und gem. Preisliste. Beschäftigte des Universitätsklinikums Erlangens sind berechtigt, Lizenzen der FAU für (wissenschaftliche) Aufträge zu benutzen. Der Bezug erfolgt über die Medizinische Fakultät und unter den für die FAU geltenden Nutzungsbedingungen.
  8. Der Software-Nutzungsvertrag erlaubt die Nutzung des Produkts in der im Vertrag angegebenen Anzahl von Lizenzen und über die festgelegte Laufzeit. Nach Ablauf der angegebenen Laufzeit darf das Produkt nicht mehr benutzt werden, alle zugehörigen Dateien müssen gelöscht werden. Die Rückgabe von Lizenzen wird im RRZE-Kundenportal dokumentiert.

Wenn universitäre Einrichtungen Softwarebeschaffungen außerhalb von Campus- oder Rahmenverträgen tätigen, dann müssen sie die Software

  • korrekt lizenzieren
  • richtig beschaffen
  • lizenzrechtlich konform nutzen.

Siehe weitere Hinweise zur korrekten Lizenzierung und Nutzung von Software.